AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

01 | Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Stilanstalt Agentur für Kommunikationsdesign, im weiteren als Agentur bezeichnet, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt werden.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die Ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

02 | Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Für den Abschluss eines Dienstvertrages ist nicht notgedrungen die Schriftform erforderlich. Auch ein mündlich oder konkludent geschlossener Vertrag führt in gleicher Weise zu  Honoraransprüchen wie ein Vertrag in Schriftform. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag nach Zugang bei der Agentur gebunden.


03 | Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse – in Form von Teilzahlungen in der Höhe von mindestens 1/3 der gesamten Auftragssumme – zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen (z.b. Kosten für Taxi- und Botendienste) sind vom Kunden zu ersetzen. Auf Fremdkosten werden für Organisation und Abwicklung 15 % Agenturprovision verrechnet. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10% der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Bei Abweichungen von mehr als + 10% wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einem Tag nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine Vergütung (Abstandshonorar) in Höhe von 2/3 des Angebots. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an dieser Arbeit. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.


04 | Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentaionen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen. Werden die, im Zuge einer Präsentation an Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben, nicht für diesen Kunden verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder
sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Agentur nicht zulässig.

 

05 | Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die Ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese stillschweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsbedingungen. Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur von dieser Schweigepflich entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

 

06 | Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Agentur (wie z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Layouts, Reinzeichnungen, Negative, Dias, Datenfiles, konkrete Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung), zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die vertraglich vereinbarte Dauer nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur – und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 10% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.


07 | Kennzeichnung

die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Erklärt sich der Kunde mit der Kennzeichnung nicht einverstanden, so hat er eine Ablöse von 20% des Honorars zu zahlen.


08 | Genehmigung

Alle vorgeschlagenen, bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Werden durchzuführende Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen lassen (siehe. auch Pkt. 12 | Haftung). Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

09 | Termine

Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerung bei beauftragten Dritten der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.


10 | Zahlung

Entwurfsarbeiten der Agentur sind vergütungspflichtige Leistungen, die auch dann in vollem Umfang zu vergüten sind, wenn die Entwürfe nicht umgesetzt werden. Honorarnoten der Agentur sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Mahngebühren in der Höhe von bis zu 10,00 Euro. Nach Ablauf der Mahnfrist, wird automatischein Mahnverfahren eingeleitet. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Die Agentur kann außerdemGebrauch von ihrem Rückbehaltungsrecht machen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltrecht geltend machen.


11 | Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.


12 | Haftung

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei von der Agentur vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen der Agentur gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer von der Agentur vorgeschlagenen Leistung oder Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

 

13 | Anwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrags sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

14 | Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Stuttgart. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht aufzurufen.